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Mitteilung des Spielausschusses

17. 10. 2014

Betreff: Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Pflichtspielbetrieb

Der Spielausschuss weist aus gegebenem Anlass nochmals ausdrücklich darauf hin, dass dem Schiedsrichter vor jedem Verbandsspiel im Sinne des Par. 13 der Spielordnung (SpO) des FSA ein Ordnerbuch mit den Namen und eigenhändigen Unterschriften der aufgeführten Ordner vorzulegen ist.

Sollte dies nicht erfolgen, hat der Schiedsrichter dies im Spielbericht zu vermerken.

In diesem Zusammenhang wird auf die Festlegungen der "Rahmenrichtlinie für Ordnerdienste" des FSA, Punkt 2. ff und der Technischen Anweisungen des KFV Fußball für 2015/2015, Punkt 17.1 ff verwiesen.

 

Jens Prinzing, Präsident KFV Fußball Saalekreis

 

Peter Kos, Vors.Spielausschuss

 

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