Speisenverkauf bei Sportveranstaltungen – Urteil Bundesfinanzhof
Der Verkauf von Speisen und Getränken gehört regelmäßig zu den Nebenleistungen von Sportveranstaltungen. Auch Vereine stehen dann vor der Frage, ob die Umsätze als Lieferung von Lebensmitteln nur dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen oder als „Verzehrumsatz“ der Regelbesteuerung.
Eine neue – vielfach unbekannte – BFH-Entscheidung bietet die Chance, die Umsatzsteuerlast um mehr als 60 Prozent zu reduzieren.
Eine ausführliche Darstellung der Problematik finden Sie hier.
Quelle: Homepage des KSB Saalekreis