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FSA: Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus

31. 03. 2020

Es handelt sich um eine Pandemie, ein weltweit einmaliges Ereignis. Für den Umgang mit der Corona-Krise gibt es gesamtgesellschaftlich keine abrufbaren Erfahrungen, damit auch nicht für den Bereich des Sports und des organisierten Fußballsports. 

 

Alle gesellschaftlichen Akteure, vor allem die staatlichen Institutionen, beschäftigen sich intensiv mit der Bearbeitung und Lösung der Corona-Krise. Ein Beispiel dafür ist das Robert-Koch-Institut (s.u., Allgemeine Links), aber auch die in verschiedenen Sprachen veröffentlichten Hinweise der Integrationsbeauftragten des Bundes für Menschen, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind:

 

In diesem sehr dynamischen Prozess liegt die Führung jedoch derzeit noch alleine bei den zuständigen Behörden auf der Bundes-, Landes- und Kreisebene, bis hin zu kommunalen Entscheidungsträgern. Deren Entscheidungen und Verfügungen müssen sich auch alle bürgerschaftlichen Organisationen, wie z.B. die Sportverbände und ihre angeschlossenen Vereine, unterordnen.

 

Mit diesen Informationen wollen wir auf Fragen, die die Vereine eventuell derzeit beschäftigen, eingehen und zudem auf die im Fußball eingerichteten Informationsquellen hinweisen. Gerne können Sie uns auch Ihre Fragen per E-Mail stellen: info@fsa-online.de.

 

Spielbetrieb

Für welche Maßnahmen gilt die Absage des FSA?

 

  • Die Absage gilt zunächst bis zum 19. April 2020 für den gesamten Spielbetrieb im Bereich der Frauen, Herren und Juniorinnen und Junioren auf Verbands- und Kreisebene. Dies umfasst Meisterschaftsspiele, Pokalspiele, Turniere, Spielfeste sowie Spiele im Futsal-Bereichs, BeachSoccer und des Ü-Freizeitfußballs. Auch alle Freundschaftsspiele sowie Genehmigungen von Turnieren sind hiervon betroffen. Bereits erteilte Genehmigungen werden widerrufen und sind ab sofort nicht mehr gültig.
  • Ob und inwieweit nach dem 19. April gespielt werden, kann, wird der FSA aktuell und immer unter Berücksichtigung der dann eingetretenen Lage entscheiden. Oberste Priorität hat die Gesundheit der Menschen.
  • Der FSA und seine Kreise haben für diesen Zeitraum alle Talentfördermaßnahmen (Training, Spiele, Turniere, Infoabende etc.) der DFB-Stützpunkte sowie alle Auswahlmaßnahmen abgesagt, ferner alle Lehrgänge, Weiterbildungsmaßnahmen (z.B. Schiedsrichter-fortbildungen), Tagungen und alle weiteren Veranstaltungen.

 

Kann in den Vereinen weiterhin Training stattfinden?

 

  • Für Vereine gilt: Trainingsmaßnahmen fallen auch unter den Erlass des Ministeriums und sind daher einzustellen.

 

Wann wird entschieden, ob und inwieweit nach dem 19. April weitergespielt wird? Wann finden z.B. Nachholspiele statt?

 

  • Der FSA geht Schritt für Schritt vor und wird jetzt alle Szenarien und die damit verbundenen Fragestellungen sorgfältig diskutieren. Alle Optionen werden durchdacht. Der FSA wird die Entwicklung gemeinsam mit den Spielobleuten und in enger Abstimmung mit den Behörden weiter sehr genau beobachten, täglich neu bewerten und frühzeitig entscheiden. Geplant ist, dass allen Vereinen kurz vor Ostern eine Information übermittelt wird.
  • Klar ist: Der FSA und seine Kreise geben den Spielbetrieb erst dann wieder frei, wenn die Politik und die Behörden die entsprechenden Signale geben. Die Gesundheit hat Vorrang. Der FSA hat eine Verantwortung für seine Fußballerinnen und Fußballer.

 

Was passiert, wenn die Saison abgebrochen werden muss?

 

  • Der FSA beobachtet die Lage weiterhin sehr genau. Jede Woche stimmt sich das Präsidium ab und bewertet die Lage unter Berücksichtigung der politischen Entscheidungen neu.
  • Auch hier gilt: Der FSA und die Spielobleute spielen alle Optionen durch.

 

Wird der Zeitraum bis zum 19. April auf Sperrstrafen angerechnet oder werden die Strafen angepasst?

 

  • Der Zeitraum der Spielpause wird angerechnet. Der Ablauf der Sperrstrafen wird in dem Zeitraum bis zum 19. April 2020 durch die Spielabsagen nicht unterbrochen.
  • Vergleichbar ist die Situation mit Sperrstrafen, die am Anfang der Sommerpause bzw. Winterpause verhängt werden. Die automatische Sperrwirkung wegen eines Feldverweises auf Dauer beginnt unmittelbar nach dem Feldverweis, andere Sperrstrafen beginnen mit der Bekanntgabe der Entscheidung des zuständigen Rechts- oder Verwaltungsorgans.

 

FSA-Orga-Hinweise

Wie ist die FSA Geschäftsstelle erreichbar?

 

  • Die Verbandsgeschäftsstelle ist immer mit zwei Personen besetzt. Alle notwendigen Angelegenheiten sollten -wenn möglich- per Telefon oder Mailverkehr an den FSA gerichtet werden. Die meisten Mitarbeiter*innen des FSA sind derzeit im „Mobilen Arbeiten“.
  • Am besten erreichen Sie deshalb alle Ansprechpartner*innen aktuell per E-Mail.
  • Sie haben ein allgemeines Anliegen? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@fsa-online.de. Wir leiten Ihre Anfrage dann intern an die zuständigen Kolleg*innen weiter
  • Das FSA-Team ist dank der technischen Infrastruktur erreichbar, so dass der Kontakt zu unseren Mitgliedern und Mitarbeiter*innen in unseren Vereinen und Kreisen weiterhin sichergestellt ist. Gleichzeitig bitten wir Sie um etwas Geduld, wenn Sie sich an unsere Mitarbeiter*innen wenden.

 

Lehrgänge

Was geschieht mit den Lehrgängen, die ausfallen?

 

  • Sobald feststeht, wann die Lehrgänge nachgeholt werden können, informiert der FSA alle Teilnehmer*innen. Der Anspruch auf den Platz im Lehrgang bleibt erhalten. Die FSA-Mitarbeiter*innen setzen sich schnellstmöglich mit den betroffenen Personen in Verbindung. Auch hier wird der FSA alle weiteren Informationen umgehend veröffentlichen, sobald Details feststehen.
  • Außerdem wird vom Ausschuss für Vereinsentwicklung und Qualifizierung geprüft zu welchen Inhalten Online Angebote Sinn machen. Zielführende Angebote werden ausgearbeitet und zur Verfügung gestellt.

 

Werden Gebühren für ausgefallene Lehrgänge erstattet?

 

  • Alle gebührenpflichtigen Maßnahmen, die der FSA aufgrund der aktuellen Situation in Bezug auf die Entwicklung des Coronavirus nicht durchführen kann und deshalb absagt, werden die gezahlten Gebühren in voller Höhe erstattet.
  • Bereits begonnen Ausbildungslehrgänge sind von einer Kostenerstattung zunächst ausgenommen. Die Ausbildungsdauer wird jedoch auf 3 Jahre verlängert. Teilnehmer haben daher die Möglichkeit ihre begonnen Lizenzausbildung bis 2022 abzuschließen.

 

Lizenzverlängerung - Was passiert mit Lizenzen, welche 2020 ablaufen?

 

  • Die Verlängerung der auslaufenden Lizenzen 2020 ist in diesem Jahr ohne Fortbildung für ein Jahr (bis 31.12.2021) möglich.

 

Recht

Der DFB informiert: Das Thema Kurzarbeit steht in der Corona-Krise zunehmend im Fokus. Was sollten Vereine und auch Verbände zur Kurzarbeit wissen? Welche Möglichkeiten bieten sich? Was macht Sinn und was nicht? Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat dazu ein Merkblatt (Download im rechten Seitenbereich) mit den wichtigsten Informationen als Service für seine Mitgliedsverbände und Vereine erstellt.

 

 

Die Kanzlei Lentze . Stopper gibt einen guten Überblick über grundsätzliche Fragen zum Thema Vertrags-, Arbeitsrecht, Partner- und Sponsorenverträge ausgehend von der Frage, ob die Pandemie "Höhere Gewalt" ist und welchen Einfluss das auf die Vertragsverhältnisse hat (Download im rechten Seitenbereich).

 

 

Prof. Dr. Philipp S. Fischinger, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handels und Wirtschaftsrecht sowie Sportrecht, Universität Mannheim, beleuchtet unter rein rechtswissenschaftlichen Aspekten aktuelle Fragen im Zusammenhang mit den rasch ansteigenden Corona-Infektionen in Deutschland und den damit verbundenen Auswirkungen auf den Fußball.

 

 

Hinweis: Die Informationen sind nicht als rechtsberatend zu verstehen. Jedwede Haftung ist ausgeschlossen. Im konkreten Fall ist ggf. anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen!

 

Der Bundestag hat am 25. März 2020 das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ beschlossen. Darin sind auch Erleichterungen im Bezug auf die Insolvenzhaftung für Vereine und Erleichterungen für die Durchführung von Mitgliederversammlungen enthalten. So können beispielsweise Vorstandsmitglieder bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt bleiben, wenn Mitgliederversammlungen aufgrund des bestehenden Versammlungsverbotes ausfallen müssen.

 

 

Finanzen

Die Coronakrise wirft bei unseren Vereinen auch finanzielle Fragen auf. Der FSA stellt an dieser Stelle hilfreiche Informationen verschiedener Themen als Linksammlung bereit.


Die Seite wird regelmäßig aktualisiert. 

 

 

 

 

Quelle: https://www.fsa-online.de/de/aktuelles/faq-corona/2020-03-26-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html

 

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