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Pressemitteilung zu den Festlegungen der 10. SARS-CoV-2-EindV hinsichtlich des Sportbetriebes

11. 03. 2021

Sehr geehrter Sportfreundinnen, sehr geehrte Sportfreunde,

 

leider kursieren zurzeit viele Gerüchte und Halbwahrheiten zu den Festlegungen der 10. SARS-CoV-2-EindV hinsichtlich des Sportbetriebes.

 

In Absprache mit dem KreisSportBund Saalekreis bitten wir um Beachtung der nachfolgenden Informationen.

 

Nach § 8 (Sportstätten und Sportbetrieb) der 10. SARS-CoV-2-EindV ist im Erwachsenenbereich kontaktfreies Training mit maximal fünf Personen im Freien möglich, im Kinder- und Jugendbereich können sogar Gruppen von bis zu 20 Personen kontaktfrei im Freien trainieren. Auch Rehasport kann in Gruppen von maximal fünf Teilnehmern wieder stattfinden. Die maximalen Teilnehmerzahlen schließen die betreuende Person mit ein.

 

Trotz des Inzidenzwertes von über 100 ist im Saalekreis der Sportbetrieb nach § 8 der 10. SARS-CoV-2-EindV grundsätzlich möglich. 

Denn nach § 13 der Landesverordnung sind die Kreise bei einer Inzidenz von über 100 nur verpflichtet die Lockerungen nach § 2 zurückzunehmen. 

Der für den Sport relevante § 8 der 10. SARS-CoV-2-EindV bleibt davon unberührt. 

Dem ist der Landkreis in seiner 4. Rechtsverordnung nachgekommen, und hat ausschließlich die Lockerungen nach § 2 zurückgenommen. 

 

Wichtig: Die Nutzung der Sportanlagen erfordert aber zwingend die Freigabe durch den Betreiber (Eigentümer)! Dieser hat die Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zur Nutzungsvoraussetzung zu erklären und zu dokumentieren (Stichwort Hygienekonzept) sowie entsprechend der Größe und Beschaffenheit der Sportanlage eine Höchstbelegung der Sportstätte festzulegen.

 

Für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs gilt allerdings:

• Die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sicherzustellen, soweit die Ausübung der Sportart dem nicht entgegensteht.

• Hygieneanforderungen, insbesondere die Reinigung und Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten.

• Zuschauer sind nicht zugelassen

 

Für weitere Irritationen hatte außerdem die Begrifflichkeit Kontaktsport/kontaktfreier Sport geführt.

Die eindeutige Antwort lautet: Das Kleingruppentraining im Freien ist in allen Sportarten möglich, insofern Trainingsformen zur Anwendung kommen, die eine Gewährung der Abstands- und Hygieneregeln sicherstellen.

 

Quelle: https://www.kreissportbund-saalekreis.de/index.php/news

 

Stefan Kupski

Präsident

KFV Fußball Saalekreis

 

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