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FSA: Die Passstelle informiert

22. 06. 2021

Wie bereits aus den vergangenen Jahren bekannt, arbeitet die Passstelle weiterhin an der vollständigen Umsetzung der Digitalisierung ihrer Prozesse.

 

Nachdem bereits Vereinswechsel, Abmeldungen, Erstausstellungen oder Anträge auf nachträgliche Zustimmung in der DFBnet-Applikation „Antragsstellung“ möglich sind, werden ab sofort Anträge auf Zeitspielrecht für alle Vereine freigeschaltet. Die Antragsstellung ist für Spieler*innen aller Altersklassen im weiblichen und männlichen Spielbetrieb geöffnet.

 

Es gelten die allgemeinen Vorschriften zur Nutzung von Pass-Online, entsprechend § 6 a der Spielordnung des FSA.

 

Weiterhin sind die allgemeinen Vorschriften zum Zweitspielrecht laut § 5 a Spielordnung und § 6 b/c Jugendordnung gültig.

 

Für Spieler*innen müssen die Unterlagen zum Nachweis der zwei Wohnsitze bei der Antragsstellung zwingend hochgeladen werden. Ansonsten können die Anträge nicht bearbeitet werden.

 

Die Passstelle weist darauf hin, dass die Beantragung zur Erteilung eines Spielrechts online erfolgen sollte, da sich die Bearbeitungszeit - von der Antragstellung bis zur Genehmigung - deutlich verkürzt und zudem entfallen die Kosten für Porto sowie Briefumschläge für die Vereine.

 

Mit der Einführung der Onlinebeantragung von Zweitspielrechten sind zum jetzigen Zeitpunkt nur die Beantragung des vorzeitigen Spielrechts für Junioren*innen sowie das Spielrecht von Vertragsspielern online nicht möglich. Für diese Antragsarten muss die Beantragung wie bisher erfolgen.

 

Sollten Fragen zur Antragstellung für Zweitspielrechte oder anderen Antragsarten bestehen, steht der verantwortliche Mitarbeiter der Passstelle, Maximilian Scheibel, gerne unter 

 oder unter 0391-85028-15 zur Verfügung.

Quelle: fsa-online.de

 

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