Landesregierung ermöglicht wieder den Trainingsbetrieb
08. 03. 2021
Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat gestern im Laufe des Tages die 10. Eindämmungsverordnung (10. SARS-CoV-2-EindV) veröffentlicht.
So werden in Paragraf 8 Lockerungen für den organisierten Sport festgelegt. Ab dem 08.03.2021 ist im Erwachsenenbereich kontaktfreies Training mit maximal fünf Personen möglich und im Kinder- und Jugendbereich können sogar Gruppen von bis zu 20 Personen kontaktfrei trainieren (immer jeweils inklusive der Trainer).
Wichtig: Die Nutzung der Sportanlage erfordert die Freigabe durch den Betreiber (Eigentümer).