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Landesregierung ermöglicht wieder den Trainingsbetrieb

08. 03. 2021

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat gestern im Laufe des Tages die 10. Eindämmungsverordnung (10. SARS-CoV-2-EindV) veröffentlicht.

 

So werden in Paragraf 8 Lockerungen für den organisierten Sport festgelegt. Ab dem 08.03.2021 ist im Erwachsenenbereich kontaktfreies Training mit maximal fünf Personen möglich und im Kinder- und Jugendbereich können sogar Gruppen von bis zu 20 Personen kontaktfrei trainieren (immer jeweils inklusive der Trainer).


 

Wichtig: Die Nutzung der Sportanlage erfordert die Freigabe durch den Betreiber (Eigentümer).

 

 

 

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