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Mustervertrag für freie Mitarbeiter als "Übungsleiter Sport"

06. 02. 2014

Mehr als 10.000 lizenzierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter führen in den 3.144 Sportvereinen des LSB Sachsen-Anhalt den alltäglichen Trainings- und Wettkampfbetrieb durch. Oft stehen Vereinsvorstände vor der Frage, ob sie die Zusammenarbeit mit ihren Übungsleitern vertraglich richtig geregelt haben. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat einen Musterübungsleitervertrag veröffentlicht, der alle aktuellen Gesetzesänderungen des Jahres 2013 berücksichtigt.


"Das Interessante an dem Mustervertrag ist, dass die Inhalte und Formulierungen mit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte bzw. der Deutschen Rentenversicherung Bund abgestimmt sind und laufend aktualisiert werden sollen“, so Hendrik Pusch, vertraglicher Rechtsanwaltspartner des LSB Sachsen-Anhalt für Vereinsrecht.
"Es ist davon auszugehen, dass im Falle einer Prüfung durch die Versicherungsträger grundsätzlich keine Probleme auftreten sollten, wenn auch die aufgeführten Honorarsätze beachtet werden.“ Aus diesem Grunde rät Hendrik Pusch grundsätzlich zur Verwendung dieses neuen Vertragsmusters für bestehende und künftige Verträge mit Übungsleitern, die als freie Mitarbeiter tätig werden. Bei der Verwendung ist aber darauf zu achten, dass der Wortlaut nicht verändert wird.

 

Hier der Mustervertrag

 

Quelle Landessportbund Sachsen-Anhalt

 

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